rolf´s magnum blog

Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Montag, 14. September 2015

Hier wird kein einziges Wort zu Sperrbescheinigungen verloren.......also können Inhaber mehrfach aus demselben Stück heraus mit abstimmen....dann wäre der Beschluss nichtig....





Eingestellt von rolf j. koch um 09:21
Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!Auf X teilenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Neuerer Post Älterer Post Startseite
Abonnieren Kommentare zum Post (Atom)

Blog-Archiv

  • ▼  2015 (21)
    • ▼  September (14)
      • 2014 in epischer Breite....aber kein Jahresabschlu...
      • Die endgültigen Zahlen per 31.12.2013 werden vorau...
      • Aktuell sind noch 9,5 Millionen Euro an Volumen de...
      • Intransparente FamilienKlitsche...
      • ausstehendes Genussscheinkapital per 31.12.2012 /...
      • Ich kann auch in der Einladung zur Gläubigerversam...
      • Hier wird kein einziges Wort zu Sperrbescheinigung...
      • Ist der Skripturakt überhaupt vollzogen ?
      • ob das einer AGB-rechtlichen Herausforderung stand...
      • Das sieht mir doch sehr nach Gutsherrenart aus....
      • Gemäß § 09 der Genussscheinbedingungen wird hiermi...
      • was haben die Jungs da zu verheimlichen ?!? ich w...
      • Was muss die Niederschrift enthalten ?
      • hat jemand das Teilnehmerverzeichnis mit Stimmgewi...
    • ►  Juli (7)
  • ►  2013 (10)
    • ►  Oktober (3)
    • ►  September (1)
    • ►  August (6)
Design "Einfach". Powered by Blogger.