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Mittwoch, 1. Juli 2015

Ich habe starke Zweifel ob die MagnumGenussscheine einem OptIn zugänglich waren....denn nach SchVG1899 unterlagen Genusscheine diesem Regime gerade nicht,,,,,lest mal RN 22 Urteile LG und OLG Ffm dazu nach....Anfechtbar oder Nichtig das ist dann die Frage.....

Aus Frankfurter Kommentar SchVG209


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